Adam - Josef - Cüppers - Berufskolleg Ratingen

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Corona- Pandemie – Schulbetrieb im Schuljahr 2022/23

Sehr geehrte Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Erziehungsberechtigte, Ausbilderinnen und Ausbilder,

seit dem 13. März 2020 beherrscht die Corona-Pandemie unseren Schulalltag. Über die die jeweils geltenden Regeln und entsprechenden Vorkehrungen wurden und werden Sie regelmäßig durch die Schulleitung informiert. An dieser Stelle können Sie alle Informationen der Schulleitung, die seit Beginn der Corona-Pandemie veröffentlicht wurden in umgekehrt chronologischer Reihenfolge, lesen.

Infektionsschutz nach den Sommerferien 2022

Wir möchten Ihnen, trotz der anhaltenden Corona-Pandemie, einen weitestgehend normalen Schul- und Unterrichtsbetreib bieten. Damit dies gelingt, müssen wir uns gegenseitig schützen und ein paar einfache Maßnahmen zum Infektionsschutz beachten:

1.       Regelmäßiges Händewaschen

      In allen sanitären Einrichtungen und den meisten Klassenräumen der Schule finden Sie Waschbecken mit Seife und Einmalhandtüchern. Sollte einmal etwas fehlen, melden Sie dies bitte einer Lehrkraft, damit die Spender zeitnah aufgefüllt werden.

2.       Hand- und Flächendesinfektion

An den Eingängen zu den Schulgebäuden finden Sie Spender mit Handdesinfektionsmittel, die Sie ergänzend zum Händewaschen nutzen können. Darüber hinaus stellen wir Flächen- und Handdesinfektionsmittel nach Bedarf in Klassen- und Funktionsräumen zur Verfügung.

3.       Regelmäßiges Lüften – CO²-Melder

Unsere Klassenräume können sehr gut über die großzügigen Fenster belüftet werden. Bei sinkenden Außentemperaturen sollten die Fenster alle 15 Minuten kurz ganz geöffnet und danach zum Erhalt der Raumwärme wieder geschlossen werden (Stoßlüften). Über die mobile CO²-Melder lässt sich die Raumluft regelmäßig prüfen.

4.       Empfehlung zum Tragen med. Masken

Zum eigenen Schutz und zum Schutz Dritter ist das Tragen medizinischer Masken innerhalb der Schulgebäude zu empfehlen, eine Verpflichtung dazu besteht aktuell nicht.

5.       Symptomfreier Schulbesuch – anlassbezogene Corona-Selbsttests

Mit Symptomen, die auf eine COVID-19-Infektion hindeuten, darf die Schule nicht besucht werden, ohne zu Hause vorher eigenverantwortlich einen negativen Antigentest durchgeführt zu haben. Dafür stellen wir Ihnen 5 Antigenselbsttests zur Verfügung.

Die Testung zu Hause ist durch die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler schriftlich zu dokumentieren und der Schule vorzulegen.

In der Schule wird nur getestet (Selbsttest), wenn bei Schülerinnen und Schülern, die am selben Tag noch nicht getestet wurden, offenkundig typische Symptome auftreten. Oder, wenn bei Schülerinnen und Schülern, die am selben Tag zu Hause einen negativen Test durchgeführt haben, sich die Symptome offenkundig verstärken.

6.       Positiver Corona-Selbsttest – Isolierung

Bei einem positiven Testergebnis (Selbsttest), besteht die Verpflichtung, sich einem Corona-Schnelltest (Bürgertest) bzw. PCR-Test zu unterziehen. Der Schulbesuch nach einem positiven Schnelltest ist frühestens nach 5 Tagen – bei Vorliegen eines negativen Corona-Schnelltests – bzw. nach 10 Tagen – ohne Freitestung – möglich.

Einen Brief der Schulministerin Dorothee Feller sowie ausführliche Informationen finden Sie unter: https://www.schulministerium.nrw/aktuelles-zum-schulbetrieb-und-corona

Freundliche Grüße

Heidi Abbenhaus, OStD’in
Schulleiterin

01.08.2022

 

Selbsttests – Infektionsschutz am Adam-Josef-Cüppers-Berufskolleg

Ab Montag, dem 28. Februar 2022, wird die erweiterte Testpflicht an Schulen aufgehoben. D. h. die Pflicht zur Teilnahme an den Schnelltests besteht nur für nicht vollständig immunisierte Schüler*innen, Lehrkräfte und an der Schule Beschäftigte, immunisierte Personen können freiwillig teilnehmen.

Über die Tests und die rechtlichen Grundlagen gemäß Corona-Betreuungsverordnung möchte ich Sie kurz informieren. Ausführliche Informationen zur Rechtslage finden Sie auf den Seiten des Schulministeriums: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests.

1. Rechtliche Grundlagen (vereinfacht in Auszügen)

An den schulischen Angeboten dürfen nur Personen teilnehmen, die

·         immunisiert sind, d. h.,

·          die mindestens zwei Impfungen gegen Covid-19 erhalten haben, wovon die letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt oder,

·          die nach einer nachgewiesenen Infektion mit Covid-19 genesen sind, für den Zeitraum vom 28. bis zum 90. Tag nach der Abnahme des positiven Tests.

·         am zuletzt gemachtem Testangebot der Schule mit negativem Ergebnis teilgenommen haben oder

·         zum selben Zeitpunkt den Nachweis über eine negative Testung gemäß § 2 Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vorlegen können, die nicht älter als 48 Stunden ist.

·         Grundsätzlich sind für nicht immunisierte Personen wöchentlich drei Coronaselbsttests – montags, mittwochs und freitags – vorgesehen. Personen, die nur an bestimmten Tagen in der Schule sind, müssen sich immer dann testen, wenn das letzte Testergebnis älter als 24 Stunden ist.

·         Positiv getestete und testpflichtige Personen, die nicht negativ getestet sind, dürfen das schulische Angebot (primär den Unterricht) nicht wahrnehmen.

·         Positiv getestete Personen sind verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei einer Hausärztin/einem Hausarzt einem PCR-Test zu unterziehen und unmittelbar Kontakte zu anderen Personen zu vermeiden. Die Schule ist verpflichtet, parallel dazu eine Meldung ans Gesundheitsamt zu machen.

·         Nicht getestete Personen bzw. Personen, die eine Testung verweigern, sind vom Unterrichtsbetrieb auszuschließen.

2. Test-Kits

Der Schule stehen derzeit Selbsttests mehrerer Hersteller zur Verfügung, die Ausführung der Tests wird von den Lehrkräften angeleitet und beaufsichtigt.

·         COVID-19 Antigen-Schnelltestkit zum Selbsttest (SAFECARE BIO-TECH)

·         COVID-19 Antigen-Schnelltest [KOLLOIDALES Gold] (Anbio Biotech)

·         Rapid COVID-19 Antigen Test – Clinitest (Siemens Healthineers)

Vollständige Informationen zum Unterrichtsbetrieb in Corona-Zeiten finden Sie unter: https://www.schulministerium.nrw/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten

Freundliche Grüße

Heidi Abbenhaus,

Ratingen 21.02.2022

 

Selbsttests – Infektionsschutz am Adam-Josef-Cüppers-Berufskolleg

Seit dem 10. Januar 2022 gilt erneut die Pflicht zur Testung in den Schulen. Sie ist so formuliert, dass die Teilnahme an wöchentlich bis zu drei Tests die Voraussetzung für den Aufenthalt in der Schule ist, auch bei vollständiger Immunisierung.

Damit Sie wissen, was auf Sie zukommt, möchte ich Sie über die Tests und die rechtlichen Grundlagen gemäß Corona-Betreuungsverordnung informieren. Ausführliche Informationen zur Rechtslage finden Sie unter: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests.

1. Test-Kits

Der Schule stehen derzeit Selbsttests dreier Hersteller zur Verfügung, die aber nahezu identisch ausgeführt werden. Die Ausführung wird von den Lehrkräften angeleitet und beaufsichtigt.

·         Rapid COVID-19 Antigen Test – Clinitest (Siemens Healthineers)

·         COVID-19 Antigen-Schnelltest (Kolloidales Gold) (Anbio Biotech)

·         SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test (Roche) – Nur Restbestände!

2. Rechtliche Grundlagen (vereinfacht in Auszügen)

·         An den schulischen Angeboten dürfen nur Personen teilnehmen, die

·         am zuletzt gemachtem Testangebot der Schule (max. vom Vortag) mit negativem Ergebnis teilgenommen haben oder

·         zum selben Zeitpunkt den Nachweis über eine negative Testung gemäß § 2 Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vorlegen können, die nicht älter als 48 Stunden ist.

·         Grundsätzlich sind für alle an der Schule tätigen Personen wöchentlich drei Coronaselbsttests – montags, mittwochs und freitags – vorgeschrieben. Personen, die nur an bestimmten Tagen in der Schule sind, müssen sich immer dann Testen, wenn das letzte Testergebnis älter als 24 Stunden ist.

·         Positiv getestete bzw. nicht negativ getestet Personen dürfen das schulische An-gebot (primär den Unterricht) nicht wahrnehmen.

·         Positiv getestete Personen sind verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei einer Hausärztin/einem Hausarzt einem PCR-Test zu unterziehen und unmittelbar Kontakte zu anderen Personen zu vermeiden. Die Schule ist verpflichtet, parallel dazu eine Meldung ans Gesundheitsamt zu machen.

·         Nicht getestete Personen bzw. Personen, die eine Testung verweigern, sind vom Unterrichtsbetrieb auszuschließen.

·         Bei minderjährigen Schüler*innen werden die Erziehungsberechtigten im Falle einer positiven Testung oder einer Verweigerung entsprechend informiert.

·         Die Ergebnisse der durchgeführten Coronaselbsttests werden anonym dokumentiert und statistisch erfasst.

Vollständige Informationen zum Unterrichtsbetrieb in Corona-Zeiten finden Sie unter:

https://www.schulministerium.nrw/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten

Freundliche Grüße

Heidi Abbenhaus, OStD’in

Ratingen 11.01.2022

 

Selbsttests – Infektionsschutz am Adam-Josef-Cüppers-Berufskolleg

Seit dem 12. April 2021 gilt eine Pflicht zur Testung in den Schulen. Sie ist so formuliert, dass die Teilnahme an wöchentlich drei* Tests die Voraussetzung für den Aufenthalt in der Schule ist, sofern keine vollständige Immunisierung nachgewiesen wird. (*seit 20.09.2021)

Damit Sie wissen, was auf Sie zukommt, möchte ich Sie über die Tests und die rechtlichen Grundlagen gemäß Corona-Betreuungsverordnung informieren. Ausführliche Informationen zur Rechtslage finden Sie unter: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests.

1.        Test-Kits

Der Schule stehen derzeit Selbsttests zweier Hersteller zur Verfügung, die aber nahezu identisch ausgeführt werden. Die Ausführung wird von den Lehrkräften angeleitet und beaufsichtigt. 

           Rapid COVID-19 Antigen Test – Clinitest (Siemens Healthineers)

           SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test (Roche) – Nur Restbestände!

2.        Rechtliche Grundlagen (vereinfacht in Auszügen)

-      An den schulischen Angeboten dürfen nur Personen teilnehmen, die vollständig immunisiert sind, d. h. vollständig geimpft (zweimal geimpft oder einmal geimpft und genesen) oder in den letzten 6 Monaten genesen.

-      am zuletzt gemachtem Testangebot der Schule mit negativem Ergebnis teilgenommen haben oder

-      zum selben Zeitpunkt den Nachweis über eine negative Testung gemäß § 2 Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vorlegen können, die nicht älter als 48 Stunden ist.

           Für alle testpflichtigen Personen sind wöchentlich zwei Coronaselbsttests vorgeschrieben. Davon abweichend nur ein Test für Personen, die nur an einem Tag oder an zwei aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche in der Schule tätig sind.

           Positiv getestete und testpflichtige Personen, die nicht negativ getestet sind, dürfen das schulische Angebot (primär den Unterricht) nicht wahrnehmen.

o      Positiv getestete Personen sind verpflichtet sich in einem Testzentrum oder bei einer Hausärztin/einem Hausarzt einem PCR-Test zu unterziehen und unmittelbar Kontakte zu anderen Personen zu vermeiden. Die Schule ist verpflichtet, parallel dazu eine Meldung ans Gesundheitsamt zu machen.

o      Nicht getestete Personen bzw. Personen, die eine Testung verweigern, sind vom Unterrichtsbetrieb auszuschließen.

o      Bei minderjährigen Schüler*innen werden die Erziehungsberechtigten im Falle einer positiven Testung oder einer Verweigerung entsprechend informiert.

           Die Ergebnisse der durchgeführten Coronaselbsttests werden anonym dokumentiert und statistisch erfasst.

Vollständige Informationen zum Unterrichtsbetrieb in Corona-Zeiten finden Sie unter: https://www.schulministerium.nrw/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten  

Freundliche Grüße

Heidi Abbenhaus, OStD’in

Ratingen 21.09.2021

 

Unterrichtsbetrieb vom 31. Mai 2021 bis zum 7. Juni 2021

Aufgrund der sinkenden Inzidenzwerte kehren wir ab dem 31.05.2021 schrittweise in den Regelbetrieb (Präsenzunterricht in Klassenstärke) zurück.

Die Fachklassen des dualen Systems (Berufsschulklassen) kommen, mit Ausnahme der Fachinformatiker*innen, ab dem 31.05.2021 in Klassenstärke zurück in den Präsenzunterricht nach Stundenplan.

Auch die Klassen der Ausbildungsvorbereitung kommen, wie bislang auch schon, in Klassenstärke zum Unterricht.

Die Einteilung der vollzeitschulischen Bildungsgänge in A- und B-Gruppen bleibt bis zum 02.06.2021 wie geplant (vgl. Unterrichtsbetrieb ab dem 26.05.2021) bestehen. Der Unterricht erfolgt in der Kalenderwoche 22 letztmalig im Wechselbetrieb.

 

Gruppe A:

Gruppe B:

KW22

(Wechsel-unterricht)

Dienstag      01.06.2021

Montag        31.05.2021

Donnerstag  03.06.2021

Mittwoch      02.06.2021

 

Freitag        04.06.2021 usw.

 

Ab Montag, dem 07.06.2021 kehren alle Klasse in den Präsenzunterricht (Regelunterricht) gemäß Stundenplan zurück.

Während des Präsenzunterrichts sind die bekannten Corona-Schutzmaßnahmen zu beachten, insbesondere die Durchführung von Selbsttests, das Tragen von medizinischen Masken im Schulgebäude sowie auf dem Schulgelände, das Abstandhalten zu anderen Personen sowie die allgemeinen Hygienestandards.

Wir bitten weiterhin um Verständnis, dass es aufgrund der Vielzahl der noch anstehenden bzw. laufenden Abschlussprüfungen (Abitur, Fachabitur, Berufsabschluss- und Kammerprüfungen) unter Pandemiebedingungen (mindestens doppelter Raum- und Personalbedarf) an den Prüfungstagen zu Beeinträchtigungen des Unterrichts kommen wird.

Freundliche Grüße

 

gez. Heidi Abbenhaus, OStD’in

Schulleiterin

Ratingen, 27.05.2021

 

Unterrichtsbetrieb ab dem 26. Mai 2021

Aufgrund der sinkenden Inzidenzwerte können wir ab Mittwoch, dem 26.05.2021 wieder Präsenzunterricht für alle Schüler*innen anbieten. Dazu sind die Klassen in jeweils zwei Gruppen (A und B) geteilt, welche im rhythmisierten Wechsel am Präsenz und asynchronen Distanzunterricht teilnehmen.

In den vollzeitschulischen Bildungsgängen kommen die Gruppen wie folgt:

 

Gruppe A:

Gruppe B:

KW21

(ungerade)

Montag         24.05.2021

Dienstag      25.05.2021

Mittwoch      26.05.2021

Donnerstag  27.05.2021

Freitag         28.05.2021

 

KW22

(gerade)

Dienstag      01.06.2021

Montag        31.05.2021

Donnerstag  03.06.2021

Mittwoch      02.06.2021

                            usw.

Freitag        04.06.2021 usw.

Der Rhythmus der Schultage in den geraden bzw. ungeraden Kalenderwochen bleibt bis auf Weiteres bestehen, ohne die Streichungen aufgrund von Feier- oder Ferientagen. Bei weiter sinkenden Inzidenzwerten wird ein Wechsel in den Regelbetrieb erfolgen.

In den Fachklassen des dualen Systems (Berufsschulklassen) kommen die Gruppen im wöchentlichen Wechsel. Die Gruppe A kommt grundsätzlich in den ungeraden Kalenderwochen, beginnend mit dem 26.05., die Gruppe B in geraden Kalenderwochen, beginnend mit dem 31.05.2021.

Für einzelne Klassen bzw. Bildungsgänge wird es Ausnahmen von diesen Rhythmen geben, darüber werden die betroffenen Klassen gesondert informiert.

Während der Präsenzphasen sind die bekannten Corona-Schutzmaßnahmen zu beachten, insbesondere die Durchführung von Selbsttests (vgl. Seite 2), das Tragen von medizinischen Masken im Schulgebäude sowie auf dem Schulgelände, das Abstandhalten zu anderen Personen sowie die allgemeinen Hygienestandards.

Wir bitten um Verständnis, dass es aufgrund der Vielzahl der anstehenden bzw. laufenden Abschlussprüfungen (Abitur, Fachhochschulreife, Berufsabschluss- und Kammerprüfungen) unter Pandemiebedingungen (mindestens doppelter Raum- und Personalbedarf) an den Prüfungstagen zu Beeinträchtigungen des Unterrichts kommen wird.

Freundliche Grüße

gez. Heidi Abbenhaus, OStD’in

Schulleiterin

Ratingen, 19.05.2021

 

Unterrichtsbetrieb ab dem 12. April 2021

Aufgrund der kritischen Infektionslage ist die Anordnung des Distanzunterrichts durch das Schulministerium Nordrhein-Westfalen erneut in Kraft getreten. Abweichend davon können Berufskollegs für Abschlussklassen Präsenzunterricht unter Einhaltung der Hygieneschutzvorschriften anbieten.

Um wieder allen Klassen ein möglichst vollständiges Unterrichtsangebot machen zu können, gehen alle – auch die Abschlussklassen – des Adam-Josef-Cüppers-Berufskollegs zurück in den synchronen Distanzunterricht, mit Ausnahme einzelner Präsenzveranstaltungen.

Zur Begründung: Während des Wechselunterrichts vom 15. bis 26.03.2021 (14 Tage vor den Osterferien) haben die Schüler*innen die Kontinuität des Unterrichtsangebots vermisst und klar formuliert, dass der Lernfortschritt und die Möglichkeiten der Lernentwicklung im kontinuierlichen Distanzunterricht vor dem 15.03.2021 deutlich zielführender waren. Darüber hinaus haben die Prüfungsklassen Sorge, zum Zeitpunkt der Abschlussprüfungen von Quarantänemaßnahmen betroffen zu sein.

Als Schule teilen wir die Einschätzung und Sorge unserer Schüler*innen und sind überzeugt, unsere Klassen im synchronen Distanzunterricht wesentlich effektiver auf die anstehenden Prüfungen und Abschlüsse vorbereiten und für alle Klassen ein kontinuierliches und umfängliches Unterrichtsangebot machen zu können. Aus diesen Gründen beschulen wir erneut alle Klassen, von einzelnen Angeboten abgesehen, ausschließlich auf Distanz.

Wie bisher ist die Teilnahme am Distanzunterricht Pflicht. Schüler*innen die zuhause temporär oder dauerhaft nicht über die nötige technische Ausstattung verfügen, können nach vorheriger telefonischer Anmeldung im Sekretariat weiterhin die Ausstattung in der Schule nutzen.

Die Regelungen des Ministeriums gelten zunächst nur für die kommende Schulwoche, sollte es anschließend neue Regelungen zum Unterrichtsbetrieb geben, informieren wir Sie entsprechend.

 

Freundliche Grüße

gez. Heidi Abbenhaus, OStD‘in

Schulleiterin

 

Anhang zum Unterrichtsbetrieb ab dem 12. April 2021

 

Präsenzveranstaltungen – einzelne Angebote:

  • Zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen bieten die Fachlehrer*innen Sprechstunden an, damit einzelne Schüler*innen offene Fragestellungen aus dem Distanzunterricht unmittelbar mit der jeweiligen Fachlehrkraft besprechen können.
  • Die Nachschreibtermine für entschuldigt versäumte Vorklausuren der Abitur- und Fach-Abiturprüfungen sind am Donnerstag, dem 15.04. und Freitag, dem 16.04.2021.
  • Für die Klassen der Ausbildungsvorbereitung gibt es zum Ausgleich von bestehenden Nachteilen, wie z. B. fehlende Sprachkenntnisse neu zugewanderter Schüler*innen, Unterrichtsveranstaltungen in Präsenz.

 

Verpflichtung zum Selbsttest:

Alle Schüler*innen, die an Präsenzveranstaltungen in der Schule teilnehmen, müssen vor der jeweiligen Veranstaltung einen Corona-Selbsttest unter Aufsicht in der Schule durchführen oder alternativ eine negative Testung von einer Teststelle (Bürgertest) mitbringen, die nicht älter als 48 Stunden ist.

Eine Teilnahme an Präsenzveranstaltungen ohne entsprechende Testung ist nicht möglich.

Sofern Präsenzunterricht bzw. Präsenzveranstaltungen wieder vermehrt in der Schule angeboten werden können, erfolgt die Testung zweimal pro Woche für alle Schüler*innen und an der Schule tätige Personen.

 

 

Unterrichtsbetrieb ab dem 15. März 2021                                                          

Ab dem 15. März 2021 kehren alle Schüle*rinnen wieder phasenweise in den Präsenzunterricht bzw. ins „blended learning“ zurück. 

Mit Blick auf den Infektionsschutz teilen wir die Klassen in jeweils zwei Gruppen (A und B) und verknüpfen im rhythmisiertem Wechsel Präsenz- und asynchronen Distanzunterricht.

In den vollzeitschulischen Bildungsgängen kommen die Gruppen wie folgt:

 

Gruppe A:

 

Gruppe B:

 

 

Montag

X

 

 

KW11

(ungerade)

Mittwoch

17.03.2021

Dienstag

16.03.2021

Freitag

19.03.2021

 

Donnerstag

18.03.2021

KW12

(gerade)

Dienstag

23.03.2021

Montag

22.03.2021

Donnerstag

25.03.2021

Mittwoch

24.03.2021

 

-

Freitag

26.03.2021

Sofern sich die Infektionslage und die Vorgaben des Ministeriums nicht ändern, bleiben die Gruppen und der Rhythmus der Schultage in den geraden bzw. ungeraden Kalenderwochen auch nach den Osterferien bestehen. Das heißt die Gruppe A beginnt nach den OsterFerien am Montag, dem 12. April und die Gruppe B am Dienstag, dem 13. April.

In den Fachklassen des dualen Systems (Berufsschulklassen) kommen die Gruppen im wöchentlichen Wechsel. Die Gruppe A kommt grundsätzlich in den ungeraden Kalenderwochen, beginnend mit dem 15.03., die Gruppe B in geraden Kalenderwochen, beginnend mit dem 22.03.2021.

Für einzelne Klassen bzw. Bildungsgänge wird es Ausnahmen von diesen Rhythmen geben, darüber werden die betroffenen Klassen gesondert informiert.

Die Anforderung, allen Klassen Präsenzunterricht anzubieten, führt dazu, dass der Distanzunterricht weitestgehend asynchron über Arbeitsaufträge und nicht mehr wie bisher synchron per Videokonferenz angeboten werden kann. Die Pflicht zur Teilnahme bleibt davon unberührt.

Die noch zwingend vor den Osterferien abzulegenden Prüfungsleistungen und Klassenarbeiten werden in Präsenz für die gesamte Klasse (Gruppe A und B) geplant. Ein dadurch verursachter Ausfall des Präsenzunterrichts, wie am 15.03. für die für die vollzeitschulischen Bildungsgänge, lässt sich leider nicht vermeiden.

Während der Präsenzphasen sind die bekannten Corona-Schutzmaßnahmen zu beachten, insbesondere das Tragen von medizinischen Masken im Schulgebäude sowie auf dem Schulgelände, das Abstandhalten zu anderen Personen und die allgemeinen Hygienestandards.

Weitere Informationen zur Unterrichtsorganisation, zur Einteilung der Gruppen sowie zu anstehenden Klassenarbeiten/Klausuren erhalten Sie durch Ihre Klassenleitung via Teams.

Sobald das Ministerium neue Regelungen zum Unterrichtsbetrieb bekannt gibt, informieren wir Sie erneut.

 

Freundliche Grüße

 

Heidi Abbenhaus, OStD‘in

Schulleiterin

 

Ratingen, 08.03.2021

 

Unterrichtsbetrieb ab 22.02.2021

Aufgrund der kritischen Infektionslage bleibt die Anordnung des Distanzunterrichts durch das Schulministerium Nordrhein-Westfalen weiterhin bestehen. Abweichend davon können Berufskollegs für Abschlussklassen Präsenzunterricht unter Einhaltung der Hygieneschutzvorschriften anbieten.

Um auch weiterhin allen Klassen ein möglichst vollständiges Unterrichtsangebot machen zu können, bleiben die Klassen auch die Abschlussklassen des Adam-Josef-Cüppers-Berufskollegs im Distanzunterricht, mit Ausnahme einzelner Präsenzveranstaltungen der Jahrgangsstufe 13 der beruflichen Gymnasien und für zwei Projekttage der höheren Berufsfachschule für Technik (THT2).

Zur Begründung: Die Rückmeldungen zum Distanzunterricht sind bis auf wenige Ausnahmen sowohl aus den Klassen als auch von den Lehrkräften sehr positiv. Dies ist der sehr sorgfältigen Planung und Gestaltung des Unterrichts durch die Lehrkräfte, aber auch der Bereitschaft der Schüler*innen, sich auf diese Unterrichtsform einzulassen, zu verdanken.

Würden mehrere Abschlussklassen in Präsenz beschult, bestünde ein erhöhtes Infektionsrisiko und der Distanzunterricht der anderen Klassen könnte nicht mehr wie bisher synchron (Videokonferenz), sondern nur noch asynchron (Arbeitsaufträge) erfolgen. Somit würde sich die Qualität des Distanzunterrichts für alle Klassen deutlich verschlechtern und das Unterrichtsangebot für die Abschlussklassen aufgrund eines notwendigen Wechselunterrichts mindestens halbieren. Aus diesen Gründen beschulen wir weiterhin alle Klassen, abgesehen von den beiden genannten Ausnahmen, ausschließlich auf Distanz.

Wie bisher ist die Teilnahme am Distanzunterricht Pflicht. Schüler*innen die zuhause temporär oder dauerhaft nicht über die nötige technische Ausstattung verfügen, können nach vorheriger telefonischer Anmeldung im Sekretariat weiterhin die Ausstattung in der Schule nutzen.

Weitere Informationen zur Unterrichtsorganisation sowie zu anstehenden Klassenarbeiten/Klausuren erhalten Sie durch Ihre Klassenleitung via Teams.

Sobald das Ministerium neue Regelungen zum Unterrichtsbetrieb bekannt gibt, informieren wir Sie entsprechend. 

Freundliche Grüße

Heidi Abbenhaus, OStD‘in Schulleiterin              

Ratingen, 16.02.2021

 

Unterrichtsbetrieb ab 11.01.2021

Aufgrund der kritischen Infektionslage hat das Schulministerium Nordrhein-Westfalen grundsätzlich Distanzunterricht angeordnet, mit besonderen Regelungen für Berufskollegs. Daraus ergeben sich folgende Regelungen für das Adam-Josef-Berufskolleg:

Grundsätzlich werden alle Klassen via MS Teams auf Distanz unterrichtet.

Die Klassen der dualen Ausbildung nehmen ab Montag, dem 11. Januar 2021, alle anderen Klassen ab Dienstag, dem 12. Januar 2021 den Unterricht gemäß Stundenplan auf. Klassen der Ausbildungsvorbereitung werden in einem speziellen Modell des Hybrid-Unterrichts beschult und individuell informiert.

Die Teilnahme am Distanzunterricht ist Pflicht. Schüler*innen die zuhause temporär oder dauerhaft nicht über die nötige technische Ausstattung verfügen, können nach vorheriger telefonischer Anmeldung im Sekretariat die Ausstattung in der Schule nutzen. Schüler*innen, die aus gesundheitlichen oder anderen triftigen Gründen nicht am Distanzunterricht teilnehmen, reichen die Entschuldigungen online der Klassenleitung ein.

Klassenarbeiten/Klausuren werden ausschließlich in den Abschlussklassen der mehrjährigen Bildungsgänge sowie der Klasse 12 der beruflichen Gymnasien geschrieben. Die individuellen Schülerleistungen des Distanzunterrichts fließen in die Leistungsbewertung (Sonstige Leistungen) aller Klassen entsprechend ein. Genaue Informationen erhalten die Schüler*innen von ihren Fachlehrkräften.

Präsenztermine in der Schule erfolgen unter strikter Berücksichtigung der Hygienevorschriften der Corona-Betreuungsverordnung.

Sobald das Ministerium neue Regelungen zum Unterrichtsbetrieb bekannt gibt, informieren wir Sie entsprechend. Ebenso über die Ausgabe der Halbjahreszeugnisse am 29.01.2021 und den Sprechtag am 10.02.2021.

Die Anmeldung für weiterführende Bildungsgänge im Schuljahr 2021/22 erfolgt wie bisher über Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) sowie einer Beratung mit Terminvereinbarung über unsere Homepage (www.ajc-bk.de).

Freundliche Grüße

Heidi Abbenhaus, OStD‘in

Schulleiterin

08.01.2021

 

Unterrichtsbetrieb vom 14.12. – 18.12.2020

Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung hat das Schulministerium den Unterrichtsbetrieb ab Montag, dem 14. Dezember 2020 deutlich eingeschränkt. Für die Schüler/innen am Adam-Josef-Cüppers-Berufskolleg gelten daher folgende Regelungen:

Auszubildende der dualen Ausbildungsgänge (Fachinformatiker/innen, Metallbauer/innen und die kaufmännischen Auszubildenden) stehen ab dem 14.12.2020 bis zum Ende der Weihnachtsferien am 10.01.2021 ihren Betrieben zur Ausbildung zur Verfügung, mit Ausnahme der bereits angesetzten Klausuren, die morgens in der Zeit von 08:00 – 09:30 Uhr geschrieben werden.

Die Schülerinnen und Schüler aller anderen Klassen werden in dieser Woche über Teams gemäß Stundenplan auf Distanz unterrichtet. Die angesetzten Klassenarbeiten werden auch für diese Bildungsgänge wie geplant (vgl. Vertretungsplan) in der Schule geschrieben. Das heißt aber auch, dass Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte, die sich für eine Klassenarbeit in die Schule begeben, nicht für den Distanzunterricht zur Verfügung stehen. Dies wird sicherlich zu Unterrichtsausfällen und -verlegungen führen, was sich unter den besonderen Bedingungen kurzfristig nicht vermeiden lässt.

Für Schülerinnen und Schüler, die nicht über die notwendige technische Ausstattung für Distanzunterricht verfügen, sind Arbeitsplätze mit räumlichem Abstand in der Schule eingerichtet. Persönliches Headset, z. B. vom Handy erleichtern die Teilnahme am Distanzunterricht.

Die individuellen Schülerleistungen des Distanzunterrichts fließen in die Leistungsbewertung (Sonstige Leistungen) entsprechend ein.

Die Weihnachtsferien beginnen zur Eindämmung der Pandemie bereits am 21. Dezember 2020 und enden am 09. Januar 2021. Sobald das Ministerium Regelungen zum Unterrichtsbetrieb ab dem 11. Januar 2021 bekannt gibt, informieren wir Sie entsprechend.

Ihnen allen wünsche ich im Anschluss an diese Schulwoche eine schöne und besinnliche Weihnachtszeit sowie einen guten Start ins Jahr 2021. Bleiben Sie gesund.

Freundliche Grüße

Heidi Abbenhaus, OStD‘in

Schulleiterin

Ratingen, 12.12.2020

 

Unterrichtsbetrieb nach den Herbstferien 2020

Die Corona-Fallzahlen steigen täglich, dennoch sind wir aufgefordert die schulische Ausbildung weitgehend im „Regelbetrieb“ zu gewährleisten. Das heißt, dass der Unterricht im Klassenverband bzw. in Kursen mit festen Sitzordnungen in voller Klassen- bzw. Kursstärke stattfindet.

Damit dies ohne ein erhöhtes Ansteckungsrisiko funktionieren kann, müssen die Unter-richtsräume regelmäßig (spätestens alle 20 Minuten) durchlüftet werden. Auch wenn die Heizungen laufen, werden die Klassenräume bei sinkenden Außentemperaturen, nicht die gewohnte Wärme haben. Bitte tragen Sie wärmende Kleidung oder bringen Sie sich eine dünne Decke mit. Aus Hygienischen Gründen dürfen wir Ihnen diese nicht zur Verfügung stellen.

Das Tragen textiler Mund-Nase-Bedeckungen ist weiterhin auf dem gesamten Schulge-lände verpflichtend. Wie in der Zeit unmittelbar nach den Sommerferien müssen nach den Herbstferien (ab dem 26.10.2020) die Masken auch während des Unterrichts getragen werden. Darüber hinaus gelten die bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen fort (vgl. www.ajc-bk.de).

Die Reinigung der Kontaktflächen erfolgt weiterhin täglich, in besonders sensiblen Bereichen sogar mehrmals am Tag. Zusätzlich steht Desinfektionsmittel für Hände und Flächen zur Verfügung, sodass auch eine Zwischendesinfektion jederzeit möglich ist.

Trotz aller Schutzmaßnahmen können wir nicht verhindern, dass es Infektionen im Um-feld der Schule gibt bzw. geben wird. Sobald wir Kenntnis von einem Corona-Fall haben, werden wir die betroffenen Klassen informieren und entsprechende Maßnahmen in Ab-sprache mit dem Gesundheitsamt ergreifen. Dadurch kann es ggf. zu Unterrichtsausfällen oder vermehrten Distanzunterricht kommen.

Bitte helfen Sie mit, dass Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten, lassen Sie uns gemeinsam auf die Einhaltung der Schutzmaßnahmen achten.

Wichtig: Wer in den Ferien in einem Risikogebiet im Ausland war, darf nur zur Schule kommen, wenn ein negativer Corona-Test vorliegt oder das Gesundheitsamt eine Freigabe erteilt hat.

Freundliche Grüße

Heidi Abbenhaus, OStD‘in   

Schulleiterin

Ratingen, 23.10.2020

 

Unterrichtsbetrieb nach den Sommerferien 2020

Im Schuljahr 2020/2021 soll der Schul- und Unterrichtsbetrieb in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Dabei muss der Schutz der Gesundheit der Lehrkräfte, der Schülerinnen und Schüler, sowie aller am Schulleben Beteiligten sichergestellt sein. Es gilt wieder der Grundsatz, dass der Unterricht in Präsenzform den Regelfall darstellt. Sollte Präsenzunterricht wegen des weiterhin notwendigen Infektionsschutzes nicht vollständig möglich sein, findet Distanzunterricht statt.*

Mund-Nasen-Schutz*

An allen berufsbildenden Schulen, so auch bei uns, besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen eine Pflicht zum Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung. Sie gilt für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich auch für den Unterrichtsbetrieb auf festen Sitzplätzen in den Unterrichtsräumen. Soweit Lehrkräfte im Unterrichtsgeschehen den empfohlenen Mindestabstand von 1,5 Meter nicht sicherstellen können, haben auch diese eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Personen, die aus medizinischen Gründen oder auf Grund einer Beeinträchtigung keine textile Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, lassen sich dies bitte ärztlich attestieren und tragen stattdessen ein Gesichtsschild (Face-Shield), welches das Gesicht (Augen, Mund und Nase) abdeckt.

Die Masken sind mitzubringen, wir können diese nicht bereitstellen. Lediglich für diejenigen, die ihre Masken vergessen haben, halten wir einige Masken in Reserve, die gegen eine Spende an den Förderverein „diebrücke“ ausgegeben werden können.

Ein hygienisch einwandfreier Umgang mit den Mund-Nasen-Bedeckungen ist wichtig. Hinweise dazu hängen in allen Schulgebäuden aus und können unter folgendem Link abgerufen werden:

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/verhaltensregeln/mund-nasen-bedeckungen.html?L=0#c12767

Rückverfolgbarkeit*

Um im Bedarfsfall Infektionsketten nachvollziehen und unterbrechen zu können, sind konstante Gruppenzusammensetzungen erforderlich, soweit nicht zwingende schulorganisatorische Gründe entgegenstehen.

In den Unterrichtsräumen gibt es für alle Klassen und Kurse eine feste Sitzordnung (i. d. R. nach dem Bussystem), die dokumentiert und eingehalten werden muss.

Hygienische und organisatorische Maßnahmen

Selbstverständlich gelten die Hygieneregeln zum Schutz vor Infektionen, wie sie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung veröffentlich auf dem gesamten Schulgelände, in allen Räumlichkeiten der Schule und bei allen schulischen Aktivitäten. Die Regeln hängen in den Schulgebäuden aus und können unter folgendem Link abgerufen werden:

https://service.bzga.de/pdf.php?id=1868e4076f315de48c28ddf7ee20c399

Darüber hinaus gelten weiterhin die mit der Corona-Pandemie eingeführten Regelungen und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen. Dazu gehört, dass …

− die Unterrichtsräume regelmäßig durchlüftet werden,

− die Treppenhäuser und Flure nur in einer Laufrichtung genutzt werden dürfen,

− alle Flächen täglich gereinigt und desinfiziert werden,

− die Toilettenanlagen mehrfach am Tag gereinigt und desinfiziert werden,

− an allen Eingängen Handdesinfektionsspender stehen − und vieles mehr.

Helfen auch Sie mit und schützen Sie sich und Ihre Mitschüler/innen, indem Sie die Regeln zum Infektionsschutz, insbesondere die Maskenpflicht und den Mindestabstand zueinander von 1,5 Metern außerhalb des Unterrichts einhalten.

Zwei Schüler der ITA3a (Schuljahr 2019/20) zeigen Ihnen in einem kurzen Youtube-Video, wie die Maßnahmen in der Schule umgesetzt wurden und wie Sie sich verhalten müssen, um niemanden zu gefährden. Den Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.ajc-bk.de oder hier:

https://www.youtube.com/watch?v=bW4jhyE04ws&feature=youtu.be  

Corona-Verdachtsfälle/Corona-Fälle*

Grundsätzlich dürfen nur Schülerinnen und Schüler ohne COVID-19-Symptome (Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns) die Schule besuchen. Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag Symptome aufweisen, sind ansteckungsverdächtig und werden unmittelbar nach Hause entlassen oder der medizinischen Versorgung zugeführt. Das Gesundheitsamt wird informiert und entscheidet über das weitere Vorgehen.

Auch Schnupfen kann zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören, Schülerinnen und Schüler mit Schnupfen sollten 24 Stunden zu Hause bleiben, treten in dieser Zeit keine weiteren Symptome auf, nehmen sie wieder am Unterricht teil.

Schülerinnen und Schüler in einer angeordneten Quarantänemaßnahme sind verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten und am Distanzunterricht teilzunehmen bzw. die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und Hausaufgaben zu erledigen.

Schutz von vorerkrankten Schülerinnen und Schüler sowie von Angehörigen*

Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Schul- und Teilnahmepflicht.

Sofern für Schülerinnen und Schüler wegen einer Vorerkrankung eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, informieren die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler unverzüglich die Schule und reichen darüber ein ärztliches Attest ein. Bei begründeten Zweifeln und in besonderen Fällen kann die Schule ein amtsärztliches Gutachten einholen.

Für die betroffenen Schülerinnen und Schüler entfällt lediglich die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Sie sind weiterhin verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Hierzu gehört der Distanzunterricht sowie erforderlichen Arbeiten anzufertigen und Hausaufgaben zu erledigen. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen bzw. Klassenarbeiten bleibt bestehen.

Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem gefährdeten Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft lebt, sind vorrangig Maßnahmen der Infektionsprävention innerhalb der häuslichen Gemeinschaft zum Schutz dieser Angehörigen zu treffen. Die Nichtteilnahme von Schülerinnen und Schülern am Präsenzunterricht kann zum Schutz ihrer Angehörigen nur in Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Diese setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die vorübergehende erhöhte Vulnerabilität der CORONA-relevanten Vorerkrankung ergibt. Die Verpflichtung der Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme am Distanzunterricht und zur Teilnahme an Prüfungen bzw. Klassenarbeiten bleibt bestehen.

Über Details und Aktualisierungen werden Sie regelmäßig von Ihren Klassen-, Bildungsgang und Abteilungsleitungen informiert, die Ihnen auch für Fragen zur Verfügung stehen.

Ich wünsche allen ein erfolgreiches und gesundes Schuljahr 2020/21.

gez. Heidi Abbenhaus                                               

 

Schulleiterin

 

* Vgl. Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten zu Beginn des Schuljahres 2020/21; Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen; 03.08.2020

Ratingen, 12.08.2020 

 

 

 

 

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